Wichtige Hinweise zur Bildungskarte

02.11.2016

Sehr geehrte Eltern,

sollten Sie im Besitz einer Bildungskarte sein, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie vor Ablauf der Bewilligungsfrist erneut einen Antrag stellen. Ansonsten können die Mittel leider nicht abgerufen werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie auch darauf achten, ein Kreuz bei den eintägigen Fahrten zu setzten.